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18.12.2007
Rechtsanwälte Felser

Axel Willmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Uhlstrasse 19-23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Alle Jahre wieder brennt der Tannenbaum

Na, hoffentlich nicht. Aber schnell ist es passiert, dass Tannenbäume und Adventsschmuck sich in Rauch auflösen und oft die ganze Wohnung oder gar das Haus in Mitleidenschaft ziehen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Die Flammen können Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius erreichen. Es sollte also stets Löschwasser zur Verfügung stehen und die Kerzen sollten genau beobachtet werden. Auch Rauchmelder sind in dieser Jahreszeit wertvolle Helfer und oft auch Retter von Leben und Hab und Gut.

Aber wenn doch etwas passiert?

Dann kann eine Hausrat- und Gebäudeversicherung helfen. Diese übernimmt die Kosten der Löscharbeiten, den Schaden durch Löschwasser, den Schaden, die Sanierung und ggf. auch eine Hotelunterbringung.

Dies gilt aber nur dann, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (§ 61 VVG) oder kein Augenblicksversagen vorliegt. Mitunter berufen sich die Versicherungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dies greift jedoch nach der Rechtssprechung nicht immer durch. Der "Mannheimer Morgen" hat hierzu einige Beispielfälle zusammengestellt.

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Axel Willmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht