Weihnachten und Recht

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.weihnachten-und-recht.de
Auf dieser Seite
Arbeiten
Geschenke
Urteile
Aktuelles
JuraCity Angebote
Fragen stellen
Onlineberatung
Anwalt/Experte
JuraCity Checks
Infos/Muster finden
Newsletter
Anzeige
Details
08.12.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachtsgeschenke im Job - Neujährchen im Beruf

Weihnachtsgeschenke im Beruf - wer zuviel nimmt, riskiert den Job, titelt der EXPRESS am 8.12.2009. In dem Beitrag von Jennifer Scott werden neben den strengen Regeln für Beamte und Amtsträger und der Angestelltenbestechung für Beschäftigte in der privaten Wirtschaft auch die besonderen Regelungen für Pflegepersonal in Heimen, Ärzte und Apotheker und die Fallstricke anschaulich erklärt. Im Regelfall ist die Annahme von "Aufmerksamkeiten" im Zuge der zunehmenden Korruptionsbekämpfung in Unternehmen und strengen "Codes of Conduct" verboten. Auch das Neujährchen der Müllmänner und Postzusteller wird inzwischen kritisch gesehen. In Köln ist es sogar - so die Abfallwirtschaftsbetriebe - strikt verboten. Dass die Einflußnahme auf Angestellte und die Annahme von Geschenken auch in der Privatwirtschaft nicht nur zur verhaltensbedingte Kündigung führen, sondern sogar als "Angestelltenbestechung" strafbar sein kann, ist in der Praxis kaum bekannt.